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Hauptstraße 37, 71686 Remseck
Judentum

Hochberger Gaststätten und Juden

Hochberger Gaststätten und Juden

Im Zuge der Veranstaltung „Wirtshausgeschwätz“ des Stadtarchivs zu den historischen Remsecker Gaststätten Remsecks am 23. Oktober 2025 fiel auch neues Licht auf die Situation in Hochberg. Dort gab es erst seit ca. 1806 eine sehr kleine jüdische Gaststätte. Sie wurde 1828 dann „Rose“ genannt. Vor 1831 war die Rose nicht am heutigen Ort in der Hauptstraße 16, sondern in der Hauptstraße 32. 1829 gab es im Gastraum nur einen Tisch mit sieben Stühlen, aus Platzmangel wurden Weinfässer beim Adlerwirt und im Schlosskeller gelagert. 1837 kam dann mit der später Krone genannten Gastwirtschaft am Alexandrinenplatz noch eine zweite jüdische Gaststätte dazu. Juden gab es in Hochberg aber seit 1760. Wo tranken diese ihren Schoppen zwischen 1760 und 1806? Für 1812 ist eine Stellungnahme des Oberamtes überliefert: „Den verheirateten und ledigen Juden sei verbotten worden, das Haus des Weinschenk Kaiser bei Strafe nicht mehr zu besuchen. Dieses Verbott sei ein Eingriff in die Herrschaftlichen und amtlichen Gerechtsamen und wird von Amts wegen für null und nichtig erklärt. Bereits Bestrafte sollen sich melden.“ Offensichtlich hatte der Hochberger Stabsamtsmann den Juden die Nutzung einer Hochberger Gaststätte verboten, was die übergeordnete Verwaltungsebene kassierte. Man durfte also gemeinsam das Wirtshaus besuchen.
Für 1785 ist überliefert, dass der Jude Jacob Herz dem Adler- und dem Hirschwirt in Hochberg Fleisch von geschächteten Tieren anbot, das nach den jüdischen Speisegesetzen nicht verzehrt werden darf (Teile der Innereien, vor allem die Nieren und das hintere Viertel des Tieres, weil es nicht vollständig ausblutet). Paragraph 27 der Hochberger Judenordnung regelte aber, dass nur das hintere Viertel des Tieres nach der Schlachtung verkauft werden darf, der Rest des Tieres sei ausschließlich Eigenbedarf der jüdischen Familien. Da die „Eingeweidefrage“ in der Judenordnung nicht geregelt war, wurde Jacob Herz der Verkauf künftig verboten. Eine sehr buchstäbliche Auslegung des Paragraphen, die Intension ist eine andere.
Deutlich wird, dass es Kontakte zwischen Christen und Juden gab: Der Rosenwirt lagerte sein Weinfass beim Adlerwirt ein, jüdische Metzger verkauften das hintere Viertel der Rinder an die christlichen Gastwirte und die gemeinsame Nutzung von Weinschänken wurde ausdrücklich erlaubt. Eine andere Frage ist, wie viele jüdische Ortsbewohner eine nichtjüdische Gastwirtschaft wirklich aufsuchten, denn der dort ausgegebene Wein war nicht koscher. Wein ist nur dann koscher, wenn er unter Einhaltung strenger jüdischer Regeln hergestellt und gelagert wird. Ein Rabbiner oder eine religiöse Institution muss den gesamten Prozess überwachen, vom Weinberg bis zur Abfüllung. Die Klärung von Wein mit tierischen Nebenprodukten wie Gelatine, Kasein oder Hausenblase ist verboten. Offensichtlich setzten sich schon Anfang des 19. Jh. jüdische Bewohner Hochbergs über diese Regeln hinweg.

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