
Ein Hochberger Ritter in Jerusalem
Gleich hinter der Eingangstür der Hochberger Schlosskirche findet sich rechts die Grabplatte des Ritters Hans VI. Nothaft, gestorben 1507. Es handelt sich um die älteste der sieben Grabplatten der Nothaft, die im 19. Jh. in den Neubau der Schlosskirche übernommen wurden. Hans VI. gehörte zum Beihinger Zweig (heute Freiberg a.N.) der Familie Nothaft nach einer Erbteilung des Besitzes der Nothaft zu Hochberg 1445. Er wurde aber in Hochberg bestattet. Hans VI. diente als Rat dem Grafen Eberhard im Bart von Württemberg und zog mit diesem als einer seiner 24 adligen Begleiter 1468 ins Heilige Land. In der Grabeskirche zu Jerusalem ließ er sich wie Eberhard zum Ritter schlagen. Eberhards Lehrer, Berater und erster Biograph, der Humanist Johannes Nauclerus (1425-1510) interpretiert diese Pilgerreise als Bußgang Eberhards: „Er wandelte sich dermaßen gründlich zu einem anderen Mann, dass er die früheren Vergnügungen und Unmäßigkeiten unschwer aufwog durch Maß und Lebensernst.“ Später wurde erzählt, dass Eberhards Entscheidung, sich nicht mehr zu rasieren, was zum Beinamen „Eberhard im Bart“ führte, auch eine Bußentscheidung dieser Pilgerfahrt gewesen sei. In den Statuten der „Ritter vom Heiligen Grab“ ist festgehalten, dass sie „Ungläubige aus den Ländern der Christen hinauszutreiben“ haben. Auch das setzte Eberhard mit Verve um: 2022 gab es eine große Diskussion um den Namen der Landesuniversität Tübingen (Eberhard-Karls-Universität), weil Eberhard die Gründung der Universität 1477 nur unter der Auflage genehmigte, dass sich keine Juden in Tübingen niederließen. 1492 verfügte er in seinem Testament, dass mit seinem Tod alle Juden aus Württemberg vertrieben werden sollten. Bis 1806 hatten Juden daraufhin über 300 Jahre Aufenthaltsverbot in Württemberg. 2022 wurde diskutiert, ob der Antisemitismus Eberhards dem damaligen Zeitgeist entsprach oder auch für einen Fürsten des 15. Jh. sehr ausgeprägt war. Die Motivation durch die außergewöhnliche Pilgerfahrt spricht für Letzteres. Wie sich Hans VI. Nothaft zu all dem verhielt, wissen wir nicht. Er konnte sich zu seinen Lebzeiten aber sicher nicht vorstellen, dass die Ausweisungsentscheidung Eberhards einst die wirtschaftliche Grundlage der reichsritterschaftlichen Herrschaft Hochberg retten würde, die 1687 von den Nothafts durch Erbfall an die von Gemmingen überging: 1757 genehmigte der Hochberger Ortsherr Weidprecht von Gemmingen, dass sich der Jude Abraham Gideon mit seiner Familie in Hochberg niederlassen kann. Viele jüdische Familien folgten und die Hochberger jüdische Gemeinde entstand. Das Ganze war eine Win-Win-Situation: Die Hochberger Ortsherren erhielten hohe Schutzgelder von den Juden, die Hochberger Juden konnten tagsüber zum Geschäftemachen ins württembergische Gebiet ausschwärmen. Hochberg war eine ideale Basis zum Handeltreiben im sonst verbotenen württembergischen Kernland. Hans VI. Nothaft konnte sich eine solche Wendung als Gefolgsmann Eberhards zu seinen Lebzeiten sicher nicht vorstellen.
















