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Judentum

1898: Visitation der jüdischen Gemeinde Hochberg

1898: Visitation der jüdischen Gemeinde Hochberg

Im Hauptstaatsarchiv Stuttgart hat sich ein Visitationsbericht der jüdischen Gemeinde Hochberg vom 19. Juni 1898 erhalten. Der für seine konservativen Positionen bekannte Erste Stadtrabbiner Stuttgarts und israelitische Kirchenrat Dr. Theodor Kroner (1845-1923) überprüfte die jüdische Gemeinde in ihrer Spätphase, als in Hochberg nur noch um die 30 Juden lebten. Joachim Hahn hat diese Quelle 2007 in seinem Buch „Synagogen in Baden-Württemberg“ (Bd. 2, S. 393) zum ersten Mal kurz ausgewertet. Es lohnt aber eine genauere Draufschau, da sich einiges neu erschließt: Der Visitator Dr. Kroner traf sich am 19. Juni 1898 mit dem „israelitischen Kirchenvorsteheramt Hochberg“, das aus vier Personen bestand: „Lehrer Zwinger“ und die drei gleichberechtigten Vorsteher Fellheimer, Kusiel und Falk. Mit „Lehrer Zwinger“ ist Vorsänger Isidor Zwinger (1877-1901) gemeint, der 1897 nach Hochberg kam, um den Gottesdienst zu leiten und den Religionsunterricht zu erteilen. Er hatte von 1894 bis 1897 das jüdische Lehrerseminar in Esslingen besucht. Seit 1872 war die jüdische Schule in Hochberg aber bereits geschlossen. Zwinger erteilte lediglich freitags jüdischen Religionsunterricht für wenige Kinder, die ansonsten die Hochberger Volksschule besuchten. Am 23.07.1900 ist im Schwäbischen Merkur zu lesen, dass „Vorsängeramtsverweser“ Zwinger die staatliche Dienstprüfung für Lehrer bestanden habe. Wirtschaftliche Zwänge werden Zwinger nach Hochberg geführt haben. Für ein sicher geringes Salär arbeitete der noch nicht Examinierte für vier Jahre in Hochberg und bewarb sich im Mai 1901 auf die Vertretung des erkrankten Vorsängers und Lehrers in der jüdischen Gemeinde Hohebach bei Künzelsau, die immerhin noch 100 Mitglieder hatte und eine eigene Schule mit dem ganzen Fächerkanon betrieb. Doch die dortige Berufung des frisch Examinierten brachte weder Zwinger noch Hohebach Glück: Am 17. Juli 1901 starb Zwinger plötzlich im Alter von nur 24 Jahren. In Hochberg schrieb man nach Zwingers Weggang die Vorsängerstelle nicht mehr aus, sondern der Hochberger Ascher Kusiel übernahm diese Aufgabe ehrenamtlich. Den Religionsunterricht erteilte künftig der Ludwigsburger Kantor, der einmal im Monat zu Besuch nach Hochberg kam. Im Visitationsbericht heißt es über die Hochberger Religionsschule 1898: „Lehrer Zwinger unterrichtet kaum ¾ Jahre. Vorkenntnisse als er antrat, waren fast gar nicht vorhanden. Das Gelernte ging gut. Nur fehlen Stundenplan, Diarium und Neclectenbuch. Lehrer Z. verpflichtet sich zu schleunigster Anlegung. Herr K.R. (Kirchenrat) ist mit den Leistungen überhaupt zufrieden.“
Keine Gedanken hat man sich bisher darüber gemacht, dass das Protokoll der Visitation vom Vorstehertrio Fellheimer / Kusiel / Falk unterzeichnet wurde, waren doch Kaufmann Seligmann Fellheimer (1839-1907), Bäcker Gumpel Kusiel (1817-1896) und Metzger Adolf Falk (1858-1943) seit 1889 gemeinsam Vorsteher der jüdischen Gemeinde. Doch starb Gumpel Kusiel 1896 und kann nicht der Kusiel des Visitationsberichtes von 1898 sein. Als neuer Vorsteher ab 1896 neben Fellheimer und Falk kommen nur zwei Kusiel in Betracht: Pferdehändler Salomon Kusiel oder Geldverleiher und Privatier Ascher Kusiel. Da Ascher Kusiel nach 1901 die Kantorenaufgabe übernahm, spricht einiges dafür, dass er seit 1896 auch Gemeindevorstand war. Das Visitationsprotokoll gibt uns noch einen deutlichen Wink Richtung Ascher: Ascher Kusiel galt als „Pfennigfuchser“, geizig und schwierig. Visitator Kroner kritisierte bei der Visitation die Zustände auf dem jüdischen Friedhof: „Auf dem Friedhof sollte mehr Ordnung herrschen“. Daraufhin beklagt sich „Vorsteher Kusiel“ „über die geringen Mittel der Gemeinde“, was umgehend dazu führte, dass Kroner ihm den Kopf wusch: „Herr Kirchenrat meint aber, dass Armut und Ordnung ganz gut harmonieren können. Als Mensch und Israelit habe man die Pflicht, die Gräber zu erhalten.“ Dieser Dialog passt sehr gut zu Ascher Kusiel. Das letzte Vorstehertrio der jüdischen Gemeinde bis zur offiziellen Auflösung 1914 waren somit wohl Seligmann Fellheimer, Ascher Kusiel und Adolf Falk. Fellheimer starb allerdings 1907. Ob seine Position nachbesetzt wurde, ist nicht bekannt. Die einzige männliche Person, die hierfür noch vor Ort in Frage kam, war der 1914 verstorbene David Israel. Synagogendiener Jakob Fellheimer (1847-1912), Bruder von Seligmann, galt als „äußerst geistesschwach“ und daher wohl ungeeignet.

Rabbiner Dr. Theodor Kroner, der Visitator saß nicht nur ausgiebig mit dem jüdischen Gemeindevorstand zusammen, sondern besuchte auch den „Herrn Ortsschultheissen“ und den „Herrn Pfarrer“, um Erkundigungen über die jüdische Gemeinde einzuholen. Bürgermeister war damals Jacob Wildermuth (1833-1910, Bürgermeister 1874-1899). Wildermuth „lobte das Verhalten der hiesigen Israeliten. Dieselben seien friedliebend, kämen gewissenhaft ihren Verpflichtungen nach und übten die öffentliche Wohltätigkeit in höherem Grade, als zu verlangen wäre“ aus. Damit spielte Wildermuth auf die 15 jüdischen Stiftungen im Ort an, aus deren Zinserträgen die Armenfürsorge Hochbergs maßgeblich geleistet wurde. Evangelischer Pfarrer war Gottlob Eisenhut (1866-1943, 1897-1907 Pfarrer in Hochberg). Nach der Neuordnung des Schulwesens im Königreich Württemberg ab 1810 lag die örtliche Schulaufsicht über die Volksschulen direkt beim jeweiligen Ortspfarrer, der als offizielle „Ortsschulbehörde“ fungierte. Daher nahm Eisenhut zu den jüdischen Schülern in der Hochberger Volksschule Stellung: Er sei „in Beziehung auf Fleiß und Wohlverhalten mit den israelitischen Schülern recht zufrieden. Die Begabung sei natürlich verschieden. Das Verhältnis der Israeliten zu den Andersgläubigen sei überhaupt gut.“
Dr. Kroner nahm sodann die Registratur der jüdischen Gemeinde kritisch unter die Lupe: „Die alten Akten müssen chronologisch geordnet werden. (…) Eine Masse alter Bücher muss geordnet, das Wertvolle ausgeschieden, das Unbrauchbare auf dem Friedhof vergraben werden.“ Die Genisa, das Schriftengrab auf dem Dachboden der Synagoge, war 1898 offensichtlich nicht mehr bekannt. 1993 wurde es im Dachstuhl entdeckt. Die gefundenen Schriften weisen auf eine Nutzung nur in den 1820er und 1830er Jahren hin. Das Visitationsprotokoll gibt nun einen Hinweis, dass die Genisa anschließend auf den Friedhof verlegt wurde, wie es in vielen Gemeinden üblich war. Die Genisa ist im ehemaligen Eingangsbereich des Friedhofs beim Taharahäuschen (Waschhäuschen) zu vermuten.
Über die Synagoge berichtet Dr. Kroner: „Dieselbe macht einen freundlichen Eindruck, doch dürfte mehr Ordnung herrschen (Wimpel, alte Bücher). Der Synagogenboden darf zum Aufhängen von Tabakpflanzen etc. nicht mehr benutzt werden. In der heiligen Lade sind einzelne Mäntelchen schadhaft.“ Früher wurde im oberen Bereich Hochbergs Tabak angebaut (beim heutigen SKV-Gelände). Es war überall verbreitet, Tabak auf den großen Dachböden von Kirchen zu trocknen. Offensichtlich hatten jüdische Tabakpflanzer, die es wohl ab den 1850er Jahren in Hochberg gab, den Dachboden der Synagoge entsprechend hierfür entdeckt. Dass über dem Toraschrein Tabak trocknete, war Dr. Kroner ein Dorn im Auge; für ihn eine Entweihung der Tora, die am höchsten Punkt im Gebäude aufbewahrt werden musste. Über ihr durfte nur ein leeres Dach sein. Ansonsten vermerkt Dr. Kroner: „Der Gottesdienst gestaltete sich würdig, ebenso der Vortrag des Vorsängers Z. (Zwinger). Die Zuhörer verhielten sich recht anständig, auch das Jahr hindurch.“
Der Visitator klagte, dass die Mikwe, das jüdische Ritualbad, nicht besichtigt werden konnte. Sie befand sich im Keller des ehemaligen jüdischen Schulhauses (heute „Time for Sushi“, Alexandrinenplatz 3), das schon 1885 zum Wohnhaus umgebaut wurde. Die Mikwe „ist verfallen. Herr K.R. (Kirchenrat) empfiehlt von Religionswegen dringend eine Restaurierung.“
Zum Schluss des Berichts setzte sich Dr. Kroner mit Adolf Falk, dem später letzten Hochberger Juden, auseinander, den er am schärfsten in die Zange nahm: Falk wird als „Schochet“ der Gemeinde genannt, d.h. er ist für das rituelle Schächten, das Schlachten nach den jüdischen Vorschriften zuständig. Beim Schächten wird ein spezielles, extrem scharfes Schlachtmesser verwendet (Chalaf). Dieses Messer unterliegt strengsten religiösen Gesetzen, um dem Tier einen schnellen und möglichst schmerzfreien Tod zu ermöglichen. Die Klinge muss vollkommen glatt sein und darf keine Scharte, Einkerbung oder Unebenheit aufweisen. Entdeckt man auch nur eine winzige Scharte, wird das Messer sofort verworfen. Das bereits geschlachtete Tier gilt dann nach den jüdischen Speisegesetzen als nicht mehr koscher. Dr. Kroner prüfte nun Falks Messer: „Die Messer sind in Ordnung, bis auf eine kleine Scharte, die Falk herausschleift. Demselben wird streng verboten, mit dem größten Messer Kälber zu schlachten.“ Das Messer muss nach den Schächtvorschriften exakt an die Proportionen des jeweiligen Tiers angepasst sein. Ein zu großes Messer kann beim Kälberschlachten durch das Eigengewicht oder eine zu lange Schnittfläche unbeabsichtigt Druck ausüben oder zu tief einschneiden, was untersagt ist. Die Klinge muss in der Proportion zur Halsbreite des kleineren Kalbes stehen, um einen schnellen und unverzögerten Schnitt zu garantieren.
Diese technischen Fragen waren noch zu lösen. Aber dann kam es für Adolf Falk doch heftig: „Religiös ist Herr Falk seines Amtes würdig. Er verkauft am Sabbath nichts und schließt an ihm keinen Handel ab, hat eine streng koschere Haushaltung und verspricht von jetzt ab am Sabbath jedes Geldausgeben zu unterlassen. Von Religionswegen legt Herr K.R. (Kirchenrat) Herrn Falk dringend ans Herz, das Rasieren zu unterlassen, da dasselbe 5mal ausdrücklich in der Thora untersagt sei.“ Der Hintergrund dieser Aussage ist klar: Wenn ein Schächter die religiösen Gebote des Lebenswandels privat nicht einhält, verliert seine rituell vorgenommene Schächtung ihre Gültigkeit. Das Fleisch gilt dann als unkoscher. Der Lebenswandel von Adolf Falk wurde daher genauer unter die Lupe genommen als der der anderen drei beteiligten Hochberger Juden. Christen ist diese Haltung heute häufig fremd, weil im 5. Jahrhundert im Christentum die Entscheidung fiel, dass ein Sakrament (wie die Taufe oder das Abendmahl) unabhängig von der moralischen Reinheit des Priesters vor Gott gültig ist, um den Gläubigen Sicherheit zu verschaffen. Es sei aber daran erinnert, dass in den ersten fünf Jahrhunderten des Christentums dies auch noch nicht entschieden war. Dass Adolf Falk die Religionsgesetze nicht ganz genau nahm, sah Dr. Kroner sofort, da Falk keinen Bart trug. In 3. Mose 19,27 findet sich das Verbot, den Bart mit einem Messer zu schaben, was das Verbot der Nassrasur für orthodoxe Juden beinhaltete. Heute kann ein orthodoxer Jude durch die Benutzung eines elektrischen Rasierapparats (erfunden 1931) oder die Nutzung von Enthaarungscreme das Gebot problemlos erfüllen. 1898 erwartete Dr. Kroner tatsächlich von Adolf Falk, dass er das Rasieren einstelle. Fotos von Adolf Falk, der bis 1939 in Hochberg lebte, zeigen aber einen rasierten Mann. Man kann sich vorstellen, dass die vier Hochberger Juden nach überstandener Visitation und der Abfassung des Protokolls in Adolf Falks Lieblingskneipe „Fässle“ gingen, mit ganz unkoscherem Wein erleichtert anstießen und sich dachten „Papier ist geduldig“.

Foto: Großes und kleines Schächtmesser (Chalaf) in der Synagoge zum Weißen Storch in Wroclaw / Breslau

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